Die Richtwerte für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen sind in der DIN 5035, Teil 2, sowie der EU Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG geregelt. Deren Anhang enthält folgende Mindestvorschriften:
Beleuchtung
- Die allgemeine Beleuchtung und/oder die spezielle Beleuchtung (Arbeitsplatzbeleuchtung) sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass zufriedenstellende Lichtverhältnisse und ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung, im Hinblick auf die Art der Tätigkeit und die sehkraftbedingten Bedürfnisse des Benutzers, gewährleistet sind.
- Störende Blendung und Reflexe, oder aber Spiegelungen auf dem Bildschirm oder anderen Ausrüstungsgegenständen, sind durch Abstimmung der Einrichtung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz auf die Anordnung und die technischen Eigenschaften künstlicher Lichtquellen zu vermeiden.
Reflexe und Blendung
- Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass Lichtquellen wie Fenster und sonstige Öffnungen, durchsichtige oder teildurchsichtige Trennwände sowie helle Einrichtungsgegenstände und Wände, keine störende Reflexionen auf dem Bildschirm verursachen.
- Fenster müssen mit einer geeigneten, verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich der Tageslichtanteil auf den Arbeitsplatz verhindern oder vermindern lässt.
Weitere Details technischer Art finden sich in den Normen DIN 5035-7 und DIN 66234-7. |