Lampen-EVG Kombinationsliste
Welche Lampe passt zu welchem EVG? Unser Lampen-EVG Konfigurator sagt es Ihnen.
weiterlesen1.
Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bestimmungen, sofern eine anderweitige Vereinbarung von uns nicht schriftlich bestätigt ist.
2.
Die Preise gelten für Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse, ohne jeden Abzug. Die nach Abzug der Rabatte resultierenden Nettopreise beinhalten keine Mehrwertsteuer.
3.
Änderungen der Preise, Rabatte, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, des Sortiments, der Konstruktionen, Abmessungen und Bezeichnungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bei Preissenkungen gelten die neuen Preise für alle unerledigten Aufträge. Bei Preiserhöhungen hat der Besteller das Recht, von erteilten Aufträgen und getätigten Abschlüssen ohne gegenseitige Kostenfolgen zurückzutreten.
4.
Für Bestellungen unter Fr. 500.– netto wird ein Kostenanteil von Fr. 20.– verrechnet. Für jede angebrochene Originalverpackung wird pro Artikelzeile ein Kostenbeitrag von Fr. 5.- erhoben. Für Sonderlieferungen ausserhalb der vereinbarten Tourenplanung wird ein Kosten-beitrag von Fr.50.- berechnet.
5.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. OSRAM wählt die Versandart und liefert franko Domizil, verpackt. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Bei der Ausfuhr von Gütern kann sich nach EU-deutschen, schweizerischen und US Exportkontrollvorschriften eine Genehmigungspflicht, unter anderem durch Endverbleib und Verwendungszweck der Güter ergeben. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden, bzw. keine sonstigen Hindernisse aufgrund der zu beachtenden Ausfuhrvorschriften entgegenstehen.
6.
Wir leisten Gewähr, dass unsere Erzeugnisse dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und frei von Herstellungs- und Werkstofffehlern sind. Für Artikel, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nachbearbeitet oder verändert werden, entfällt für uns jede Haftung. Reklamationen können nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden und auch nur soweit, als es die beanstandende Ware zur Untersuchung franko an die OSRAM zurückgesandt wird. Wenn die Prüfung ergibt, dass Herstellungs- oder Werkstofffehler vorliegen, wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt. Jede weitere Haftung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Insbesondere werden keine Kosten für Demontage, Widermontage und sonstige Folgeschäden übernommen.
7.
Die angegebenen Liefertermine verstehen sich ohne Verbindlichkeit. Für Lieferverzögerungen oder Lieferungsbeschränkungen übernehmen wir keine Verantwortung; sie berechtigen den Besteller nicht Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
8.
Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung vorbehalten.
9.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Versandeinheiten zurückgenommen. Unbeschädigte Versand-einheiten werden zu höchstens 85% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Sonderan-fertigungen können nicht zurückgenommen werden.
10.
OSRAM behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferte Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. OSRAM ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises berechtigt, jederzeit auf eigene Kosten einen entsprechenden Eintrag im Eigen-tumsvorbehaltsregister zu erwirken.
11.
Durch die Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis mit vorstehenden Bedingungen.
12.
Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand für Besteller und Lieferanten ist Winterthur.
13.
Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG / VEB)) Die Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) wurde um die Gerätekategorien Leuchtmittel und Leuchten ergänzt. Aus diesem Grund erheben Hersteller und Importeure von Leuchtmitteln und Leuchten einen Entsorgungsbeitrag zur Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte. Der vorgezogene Entsorgungsbeitrag (VEB) wird in der Folge als vRG als bezeichnet. Erhoben wird der Beitrag auf Niederdruck- und Hochdrucklampen und auf Leuchten. Nicht beitragspflichtig sind Glühlampen und Halogenglühlampen. Starter und Betriebsgeräte werden als Leuchten-komponenten angesehen und sind als solche Teil einer Leuchte. Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter www.slrs.ch einzusehen. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV). Das aktuelle Informationsblatt ist unter www.seco.admin.ch erhältlich. Die von der VREG betroffenen Produkte sind mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Preisanpassungen infolge Tarifänderungen sind vorbehalten.
OSRAM AG
Postfach 2179
8401 Winterthur
Tel. 052 209 91 91
Fax 052 209 99 99
info@info.osram.ch www.osram.ch
Ersetzt die AGF vom 01.10.07
05.12.08
F_09_500_03