Revidierte Energieverordnung (EnV)

Die revidierte Energieverordnung ist verabschiedet und gilt ab 1.1.2012

Ab dem 1. Januar 2012 gelten die Bestimmungen nach der neuen Energieverordnung. Die Vorschriften werden in 3 Stufen ab 01.01.2012 eingeführt; die genauen Termine lassen sich der EnV und den Anhängen entnehmen – die Fristen weichen teilweise von der EU-Regelung ab.

Für die Beleuchtungsbranche sind insbesondere Artikel 1 und die Anhänge 2.3 und 2.14 von Interesse.

Neue Energieverordnung (EnV)

Wegen den komplexen/technischen Inhalten der Verordnungstexte kann nur beispielhaft auf Themen eingegangen werden. Es empfiehlt sich bei Notwendigkeit diese Texte genauer nach zu lesen. Zu beachten sind folgende Punkte:

Inverkehrbringung


Inverkehrbringen - neue Definition: 
Die Inverkehrbringung eines Produktes erfolgt mit dem erstmaligen Verkauf auf 
dem Schweizer Markt (als Importeur oder Produzent).

Abgeben - neue Definition: 
Abgeben ist jedes andere, gewerbsmässige Veräussern, wenn das Gerät nicht für den Eigenverbrauch verwendet wird.

Standardglühlampen / Halogenglühlampen


Per 01.01.2012 sind die in der Schweiz geltenden Vorschriften identisch mit den Vorschriften
der EU:   EU244/2009 und EU859/2010

Seit dem 1. September 2011 gilt:

  • Mattierten/silizierten Lampen müssen der Energie-Effizienzklasse A entsprechen.
  • Klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von >45 Watt (450 lm) und mehr müssen den Anforderungen der Energie-Effizienzklasse C genügen.

Das bedeutet, dass mattierte Glühbirnen und klare Lampen mit einer höheren als der erwähnten Leistungsaufnahme grundsätzlich ab dem 31.12.2011 nicht mehr verkauft werden dürfen.

Ab dem 1. September 2012 gilt:

  • Alle klaren Lampen >7W (60 lm) müssen der Enegie-Effizienzklasse C genügen.

Diese Abgabefrist wird sich dann über 2 Jahre erstrecken und endet am 31.08.2014

Energiesparlampen


Alle Energiesparlampen müssen der Energie-Effizienzklasse A und den neuen Deklarationsvorschriften entsprechen.

Leuchtstofflampen


Per 01.01.2012 sind die in der Schweiz geltenden Vorschriften identisch mit den Vorschriften
der EU:   EU245/2009 und EU347/2010

In diesem Bereich wirkt die erste Stufe unmittelbar ab 01.01.2012, die zweite Stufe bereits ab 14.04.2012. Dies bedeutet z.B. das Lampen in 16mm und 26mm mit Standardlichtfarben nach der Übergangsfrist bis 30.05.2012 nicht mehr inverkehrgebracht werden dürfen. 

Abgabefrist endet 01.01.2014.

Lampen mit Reflektoren


2012 soll in der EU eine Norm zur Klassierung von Reflektorlampen in Effizienzklassen verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass ab 01.01.2013 auch Reflektorlampen unter die ErP-Direktive fallen und die gleichen Kriterien erfüllen müssen.

Vorschaltgeräte


Vorschaltgeräte müssen die Effizienzstufen gemäss den EU-Vorschriften EU245 und EU347 erfüllen.

Hochdruckentladungslampen


Hochdruckentladungslampen müssen die Effizienzstufen gemäss den EU-Vorschriften
EU245
und EU347 erfüllen.

Leuchten


Für Leuchten sind diverse Effizienzvorschriften aufgenommen.

Verpackungsaufschriften und Vorschriften


Seit 01.09.2010 gilt ein neues Gesetz zur Deklaration von Lampen. 
Für alle Produkte gilt eine erweiterte Informationspflicht der Lieferanten!

Wichtig: Nicht EU konforme Produkte dürfen seit dem 01.09.2009 kein CE-Zeichen mehr tragen.

Infodaten betreffend Schweiz und EU
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FVB Fachverband der Beleuchtungsindustrie Infodaten
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Energy Label / Verpackung
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Alternativenüberblick u. Streichungen
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