Glühlampenverbot in der Schweiz

Diese Regelung betrifft alle Lampen mit dem Energieetikett F und G.

Seit dem 1.1.2009 dürfen Produkte der genannten Kategorie nicht mehr in Verkehr gebracht
werden – d.h. die letzte Handelsstufe darf diese Produkte nicht mehr verkaufen!

Das Verbot der Energieklassen F und G ist die erste Stufe von Verordnungenüber den Ein-
satz von «Energy related products» ErP in DIM und ist ein europaweites Projekt mit länder-
spezifisch definierten Gesetzen und Verordnungen.

DIM = Implementing measures on domestic lighting.

 

Die Schweiz hat per 1.9.2010 die EU-Direktiven übernommen (siehe auch Presse vom 24.6.2009).

OSRAM hat per 1. September 2009 in allen 27 EU-Staaten die neue EuP Direktive umgesetzt.

Betroffen sind Lampen ohne Reflektor die in Erster Linie für die Beleuchtung im Privatbereich
eingesetzt werden. Im Besonderen sind dies alle Standardglühlampen und alle Halogenglüh-
lampen. Alle Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Betriebsgerät)
müssen Energieeffizienzklasse A ausweisen.

  • Alle mattierten / silizierten Lampen müssen Energieeffizienzklasse A haben
  • Alle klaren Lampen >65W (>725lm) müssen mindestens Energieeffizienzklasse C aufweisen
  • Zeitlich limitierte Ausnahmen gelten für klare Lampen mit R7s, G9, S14, S15, S19 Sockel

Dies hat auch direkte Auswirkungen für die Schweizer Sortimente. So werden wir sukzessive die Anpassung der Sortimente in Angriff nehmen. Erste Auswirkungen werden Sie schon während der Sommermonate feststellen.